Skip to main content
Aktuelle Themen

Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht?

Diese Frage muss mit einem eindeutigen „JA“ beantwortet werden.

Die Grunderwerbsteuer beläuft sich je nach Bundesland zwischen 3,5% bis zu 6,5%. Bei uns in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises einer Immobilie oder eines Grundstücks.

Beim Erbbaurecht errechnet sich die Grunderwerbsteuer über den vereinbarten

Diese Frage muss mit einem eindeutigen „JA“ beantwortet werden.

Die Grunderwerbsteuer beläuft sich je nach Bundesland zwischen 3,5% bis zu 6,5%. Bei uns in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises einer Immobilie oder eines Grundstücks.

Beim Erbbaurecht errechnet sich die Grunderwerbsteuer über den vereinbarten jährlichen Erbbauzins. Der Gesetzgeber hat zur Ermittlung eine pauschale Berechnungsmethode entwickelt, die den jährlichen Erbbauzins mit einem von der Restlaufzeit abhängigen Multiplikator vervielfältigt. Dieser ist in der Anlage 9a des Bewertungsgesetzes nachzuschlagen: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_9a.html

Aus diesen Werten ergibt sich dann der Kapitalwert für das erworbene Erbbaurecht, welches dann mit dem derzeit gültigen Grunderwerbsteuersatz multipliziert wird.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.