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Der Erwerb einer Immobilie beinhaltet diverse Kaufnebenkosten u. a. die Grunderwerbsteuer.

Sie fällt auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis an. Um hier einige hundert Euro sparen zu können, besteht die Möglichkeit mitverkauftes Inventar gesondert auszuweisen.

Der Erwerb einer Immobilie beinhaltet diverse Kaufnebenkosten u. a. die Grunderwerbsteuer.

Sie fällt auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis an. Um hier einige hundert Euro sparen zu können, besteht die Möglichkeit mitverkauftes Inventar gesondert auszuweisen. Auf den vom Notar näher benannten Betrag fällt dann keine Grunderwerbsteuer an.

Hier gilt jedoch zu beachten, dass Banken diesen Betrag bei der Einwertung der Immobilie auch außen vor lassen und sich durch die anfangs günstigeren Nebenkosten ein evtl. höherer Zinssatz ergibt.

Die Erwerber einer Eigentumswohnung können zusätzlich die für jede Wohnung individuell aufgelaufene Instandhaltungsrücklage sogleich im notariellen Kaufvertrag mit aufnehmen lassen, oder später nach Erhalt des Steuerbescheides mit entsprechender Nachweisführung Einspruch einlegen, da die Instandhaltungsrücklage nicht Grunderwerbsteuer pflichtig ist.

Fragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen gern.