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Sind Gartenhäuser genehmigungspflichtig?

Immer mehr Häuser werden u.a. aus Kostengründen ohne Keller gebaut. Was früher Platz im Keller unserer Eltern und Großeltern fand, blockiert jetzt Abstellräume oder Garagen.

Was liegt näher als ein schönes, dekoratives Gartenhaus. Welches nicht nur Platz für Gartengeräte und Liegestühle bietet, sondern gern auch Kindern als Spielhäuschen dient.

Immer mehr Häuser werden u.a. aus Kostengründen ohne Keller gebaut. Was früher Platz im Keller unserer Eltern und Großeltern fand, blockiert jetzt Abstellräume oder Garagen.

Was liegt näher als ein schönes, dekoratives Gartenhaus. Welches nicht nur Platz für Gartengeräte und Liegestühle bietet, sondern gern auch Kindern als Spielhäuschen dient.

Für die Genehmigungspflicht von Gartenhäusern ist das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes zuständig. In Niedersachsen gilt die Genehmigungsfreiheit für Häuschen bis 40 Kubikmeter und darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.

Auch wenn das Häuschen von der Größe und Ausstattung keine Genehmigung benötigt, sollte man sich dringend über den Bebauungsplan informieren, um das Gartenhaus  nicht am falschen Platz aufzustellen. Manchmal dürfen sogenannte Nebenanlagen – dazu zählen auch Lauben und Schuppen – nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Die Baugrenzen sind meist als Linie im Bebauungsplan eingezeichnet und dürfen nicht von Gebäudeteilen überbaut werden.

Grundsätzlich muss eine bauliche Anlage einen Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze haben. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Geräteschuppen. Diese dürfen höchstens drei Meter hoch sein und auf einer Länge von maximal neun Metern auf der Nachbargrenze liegen. Geräteschuppen, die höchstens drei Meter hoch und bis zu neun Meter lang sind, dürfen also auch direkt an der Grundstücksgrenze stehen. Aber Achtung: steht hier z. B. schon eine Garage, muss deren Länge in Abzug gebracht werden.

Gibt es eine Feuerstätte oder einen Raum für den dauerhaften Aufenthalt, muss mindestens drei Meter Grenzabstand eingehalten werden

Strenger sind die baurechtlichen Regelungen, wenn das Gartenhaus auf ein Fundament gebaut werden soll. Als Fundament gilt schon eine fertige Betonbodenplatte. In dem Fall ist es ratsam, vor dem Bau beim zuständigen Bauamt nachzufragen.

Ist eine Baugenehmigung für das Gartenhaus erforderlich, muss diese beim zuständigen Bauaufsichtsamt eingeholt werden. Anträge sind online zu finden.

Im Regelfall helfen hierbei aber auch die Gartenhaus Anbieter weiter.