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Vermietung an Verwandte

Beabsichtigen Eigentümer an Angehörige eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten, müssen sie auf einige Dinge achten: Mindestens 66 % der ortsüblichen Miete müssen verlangt werden um sie steuerlich absetzten zu können.

Beabsichtigen Eigentümer an Angehörige eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten, müssen sie auf einige Dinge achten: Mindestens 66 % der ortsüblichen Miete müssen verlangt werden um sie steuerlich absetzten zu können.

Solange die Miete im Jahresdurchschnitt wenigstens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt, geht das Finanzamt von einer entgeltlichen Vermietung aus.

Vorteil: Der Eigentümer darf die vollen Werbungskosten der Vermietung steuerlich geltend machen, dazu zählen auch Abschreibungen auf den Kaufpreis und die Kaufnebenkosten.

Das Finanzamt geht bei der Berechnung der 66-Prozent-Grenze von der Kaltmiete plus Nebenkosten aus. Hierzu werden ortsübliche Vergleichsmieten oder der Mietspiegel zu Rate gezogen.